finanzierung

Finanzierung der Therapie

Die Kosten für die Therapie und Beratung werden, wenn eine entsprechende fachärztliche Empfehlung vorliegt, nach Antrag von den Sozialämtern oder den Jugendämtern übernommen.

Soweit Menschen mit Autismus eine teilstationäre Einrichtung besuchen (Sonderkindergärten, Tagesbildungsstätten und Werkstätten für Behinderte nach dem Arbeitstraining und zum Teil auch integrative Kindergärten) oder in einem Heim leben, muss dessen Träger die Therapie finanzieren.
Menschen mit Autismus und ihren Eltern entstehen zur Zeit keine Kosten für die Therapie.

Wir empfehlen eine Vorstellung bei einem Facharzt oder der Abteilung für Kinderpsychiatrie am Kinderhospital Osnabrück.